Frage der Woche

Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten?

Fra­ge: Ich habe eine neue Woh­nung gemie­tet. Als ich den Miet­ver­trag durch­ge­le­sen habe, sah ich, dass sich mein Ver­mie­ter das Recht vor­be­hält, einen Schlüs­sel zu behal­ten. Als ich ihn dar­auf ange­spro­chen habe, mein­te die­ser, das sei für den Fall, dass er in die Woh­nung müs­se. Darf das mein Vermieter?

Ant­wort: Nein. Durch den Miet­ver­trag hat sich Ihr Ver­mie­ter ver­pflich­tet, Ihnen die Woh­nung zum aus­schliess­li­chen Gebrauch zu über­las­sen. Er muss Ihnen bei Mie­t­an­tritt alle Schlüs­sel zur Woh­nung über­las­sen. Eine Klau­sel, in der sich der Ver­mie­ter das Recht vor­be­hält, einen Schlüs­sel zurück­zu­be­hal­ten oder Sie ver­pflich­tet, einen Schlüs­sel beim Haus­mei­ster zu hin­ter­le­gen, ist nicht gül­tig. Sie kön­nen von Ihrem Ver­mie­ter ver­lan­gen, Ihnen alle Schlüs­sel aus­zu­hän­di­gen. Sie kön­nen ihm natür­lich frei­wil­lig einen Schlüs­sel über­ge­ben, sofern Sie das wollen.

Den­noch ist der Ver­mie­ter berech­tigt, von Zeit zu Zeit in Ihre Woh­nung zu gelan­gen. Wäh­rend der Miet­dau­er ver­liert der Ver­mie­ter zwar das Gebrauchs­recht an der Woh­nung, er ist aber wei­ter­hin für deren Unter­halt ver­ant­wort­lich. Er hat daher das Recht, den Zustand der Woh­nung peri­odisch zu über­prü­fen. So etwa um zu kon­trol­lie­ren, ob die Hei­zung noch funk­tio­niert oder die Wän­de auf Feuch­tig­keits­schä­den hin zu über­prü­fen. Soll­ten Sie län­ger abwe­send sein, emp­fiehlt es sich, den Schlüs­sel bei jeman­dem zu depo­nie­ren, damit der Ver­mie­ter sein gesetz­li­ches Zutritts­recht wahr­neh­men kann. Denn wenn Sie ihm den Zutritt unge­recht­fer­tigt ver­wei­gern, kön­nen Sie unter Umstän­den scha­den­er­satz­pflich­tig werden.

Ihr Ver­mie­ter hat auch kein Recht, einen Schlüs­sel für einen Not­fall zurück­zu­be­hal­ten. In sol­chen Fäl­len kann sich die Poli­zei oder Feu­er­wehr auch ohne Schlüs­sel Zutritt zur Woh­nung verschaffen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

Weiterlesen »

Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.