Leserfragen

Dank Scheidung mehr AHV?

Fra­ge: Mein Mann und ich wer­den in den näch­sten Jah­ren pen­sio­niert. Eine Freun­din hat mir erzählt, dass wir als Ehe­paar nur einen Teil unse­rer AHV-Ren­te erhal­ten, als Geschie­de­ne wür­den wir deut­lich mehr Geld bekom­men. Sie hat mir gera­ten, dass ich mich schei­den las­sen soll, damit wir bei­de unse­re vol­le AHV-Ren­te erhal­ten. Stimmt das?

Ant­wort: Es stimmt, dass ein ver­hei­ra­te­tes Ehe­paar eine tie­fe­re AHV-Ren­te erhal­ten kann als ein unver­hei­ra­te­tes Paar. Die Ren­te ist bei ver­hei­ra­te­ten Paa­ren durch die soge­nann­te «Pla­fo­nie­rung» auf ins­ge­samt 150 % der maxi­ma­len Ein­zel­ren­te begrenzt. Der Maxi­mal­be­trag eines Ehe­paa­res liegt somit bei ins­ge­samt CHF 3’585 (maxi­ma­le Ein­zel­ren­te liegt bei CHF 2’390). Wenn die bei­den Ein­zel­ren­ten addiert CHF 3’585 über­stei­gen, wer­den bei­de Ren­ten gekürzt. Die Pla­fo­nie­rung gilt nur für ver­hei­ra­te­te Paa­re und sol­che, die in einer ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaft leben. Durch eine Schei­dung wür­de die Kür­zung ent­fal­len und bei­de wür­den ihre vol­le Ren­te aus­be­zahlt erhal­ten. Es müs­sen jedoch auch immer die wei­te­ren Fol­gen einer Schei­dung bedacht wer­den. So fal­len selbst bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung Gerichts­ko­sten von rund 2’000.00 Fran­ken an. Der über­le­ben­de Ex-Part­ner wäre von der gesetz­li­chen Erb­fol­ge aus­ge­schlos­sen, wenn der geschie­de­ne Part­ner ster­ben wür­de. Zudem bestün­de bei medi­zi­ni­schen Ange­le­gen­hei­ten weder ein Recht aus Aus­kunft noch das Recht, Ent­schei­dun­gen für den getrenn­ten Part­ner zu tref­fen. Eben­so hat eine Schei­dung Aus­wir­kun­gen bei der Pen­si­ons­kas­se. Es ist daher rat­sam, zuerst den Anspruch auf Ergän­zungs­lei­stun­gen zu prü­fen. Kön­nen Sie den mini­ma­len Lebens­un­ter­halt nicht finan­zie­ren, haben Sie ein Anrecht dar­auf. Oft­mals kön­nen die Ergän­zungs­lei­stun­gen die mög­li­chen höhe­ren Ren­ten aus­glei­chen und die unschö­nen Fol­gen einer Schei­dung las­sen sich damit vermeiden.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.