Frage: Mein Mann und ich werden in den nächsten Jahren pensioniert. Eine Freundin hat mir erzählt, dass wir als Ehepaar nur einen Teil unserer AHV-Rente erhalten, als Geschiedene würden wir deutlich mehr Geld bekommen. Sie hat mir geraten, dass ich mich scheiden lassen soll, damit wir beide unsere volle AHV-Rente erhalten. Stimmt das?
Antwort: Es stimmt, dass ein verheiratetes Ehepaar eine tiefere AHV-Rente erhalten kann als ein unverheiratetes Paar. Die Rente ist bei verheirateten Paaren durch die sogenannte «Plafonierung» auf insgesamt 150 % der maximalen Einzelrente begrenzt. Der Maximalbetrag eines Ehepaares liegt somit bei insgesamt CHF 3’585 (maximale Einzelrente liegt bei CHF 2’390). Wenn die beiden Einzelrenten addiert CHF 3’585 übersteigen, werden beide Renten gekürzt. Die Plafonierung gilt nur für verheiratete Paare und solche, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Durch eine Scheidung würde die Kürzung entfallen und beide würden ihre volle Rente ausbezahlt erhalten. Es müssen jedoch auch immer die weiteren Folgen einer Scheidung bedacht werden. So fallen selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung Gerichtskosten von rund 2’000.00 Franken an. Der überlebende Ex-Partner wäre von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der geschiedene Partner sterben würde. Zudem bestünde bei medizinischen Angelegenheiten weder ein Recht aus Auskunft noch das Recht, Entscheidungen für den getrennten Partner zu treffen. Ebenso hat eine Scheidung Auswirkungen bei der Pensionskasse. Es ist daher ratsam, zuerst den Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu prüfen. Können Sie den minimalen Lebensunterhalt nicht finanzieren, haben Sie ein Anrecht darauf. Oftmals können die Ergänzungsleistungen die möglichen höheren Renten ausgleichen und die unschönen Folgen einer Scheidung lassen sich damit vermeiden.