Frage der Woche

Blitzer hinter der Geschwindigkeitstafel

Fra­ge: Als ich letz­te Woche mit dem Auto unter­wegs war, wur­de ich geblitzt. Ich sah, dass der Blit­zer unmit­tel­bar beim Orts­ein­gang, weni­ge Meter hin­ter der 50er Tafel plat­ziert war. Darf ein Blit­zer so kurz nach einer Geschwin­dig­keits­ta­fel auf­ge­stellt werden?

Ant­wort: Ja. Denn das Stras­sen­ver­kehrs­recht sieht kei­ne Min­dest­di­stanz vor, in der ein Blit­zer nach einer Geschwin­dig­keits­ta­fel auf­ge­stellt wer­den muss. Sie kön­nen somit auch wie in Ihrem Fall geblitzt wer­den, wenn Sie Ihr Auto beim Orts­ein­gang noch aus­rol­len las­sen. Denn die aus­ge­schil­der­te Höchst­ge­schwin­dig­keit gilt wie alle Ver­kehrs­si­gna­le ab jener Stel­le, an der sie auf­ge­stellt ist. Ob Ihnen ein Füh­rer­aus­weis­ent­zug droht, hängt von der Geschwin­dig­keit ab, mit der Sie geblitzt wur­den. Wur­den Sie das erste Mal geblitzt, droht bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung bis zu 15 km/h inner­orts und 20 km/h aus­ser­orts eine Ord­nungs­bus­se. Bei einer Über­schrei­tung von 16–20 km/h inner­orts und 21–25 km/h aus­ser­orts muss zusätz­lich mit einer Ver­war­nung gerech­net wer­den. Bei 21–24 km/h inner­orts und 26–29 km/h aus­ser­orts zu schnel­lem Fah­ren droht zusätz­lich zur Bus­se der Fahr­aus­weis­ent­zug von min­de­stens 1 Monat. Ab einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 25 km/h inner­orts und 30 km/h aus­ser­orts muss mit einem Fahr­aus­weis­ent­zug von min­de­stens 3 Mona­ten gerech­net wer­den. Wur­den Sie zum wie­der­hol­ten Mal geblitzt, müs­sen Sie den Füh­rer­aus­weis in der Regel län­ger abge­ben. Fah­ren Sie in der 30er Zone mit 70 km/h zu schnell, in der 50er Zone 100 km/h, in der 80er Zone 140 km/h und auf der Auto­bahn 200 km/h, wer­den Sie als Raser bestraft. Sie müs­sen den Füh­rer­aus­weis für min­de­stens 2 Jah­re abge­ben. Da Sie Inner­orts mit 56 km/h geblitzt wur­den, müs­sen Sie bloss mit einer Bus­se rech­nen. Die­se wird nicht ins Straf­re­gi­ster eingetragen.

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Hätten Sie es gewusst?

Wie lange muss ich noch warten?

Fra­ge: Mein Note­book konn­te ich plötz­lich nicht mehr star­ten. Da die Garan­tie­frist abge­lau­fen ist, habe ich den Com­pu­ter vor zwei Mona­ten zur Repa­ra­tur gebracht. Nach­dem sich der Com­pu­ter­la­den nicht gemel­det hat, habe ich wie­der­holt nach­ge­fragt. Ich wur­de aber immer wie­der ver­trö­stet und hin­ge­hal­ten. Nun ist mir der Gedulds­fa­den geris­sen. Muss ich mir die Hin­hal­te­tak­tik des Com­pu­ter­la­dens noch lan­ge gefal­len lassen?

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Ferienfrust im Hotel

Fra­ge: Ich habe mei­ne Feri­en nach Zypern im Rei­se­bü­ro gebucht. Nach­dem ich gestern am Feri­en­ziel ange­kom­men bin, ist mei­ne Ent­täu­schung rie­sig. Weder weist das Hotel die ange­prie­se­ne ruhi­ge und gepfleg­te Lage auf, noch ent­spre­chen die Hotel­zim­mer der Beschrei­bung im Pro­spekt. Zur Beweis­si­che­rung habe ich alles foto­gra­fiert. Kann ich nun vom Rei­se­ver­an­stal­ter Scha­den­er­satz ver­lan­gen? Ant­wort: Ja, Sie müs­sen aber gewis­se Formalitäten

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.