Frage: Als ich letzte Woche mit dem Auto unterwegs war, wurde ich geblitzt. Ich sah, dass der Blitzer unmittelbar beim Ortseingang, wenige Meter hinter der 50er Tafel platziert war. Darf ein Blitzer so kurz nach einer Geschwindigkeitstafel aufgestellt werden?
Antwort: Ja. Denn das Strassenverkehrsrecht sieht keine Mindestdistanz vor, in der ein Blitzer nach einer Geschwindigkeitstafel aufgestellt werden muss. Sie können somit auch wie in Ihrem Fall geblitzt werden, wenn Sie Ihr Auto beim Ortseingang noch ausrollen lassen. Denn die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit gilt wie alle Verkehrssignale ab jener Stelle, an der sie aufgestellt ist. Ob Ihnen ein Führerausweisentzug droht, hängt von der Geschwindigkeit ab, mit der Sie geblitzt wurden. Wurden Sie das erste Mal geblitzt, droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 15 km/h innerorts und 20 km/h ausserorts eine Ordnungsbusse. Bei einer Überschreitung von 16–20 km/h innerorts und 21–25 km/h ausserorts muss zusätzlich mit einer Verwarnung gerechnet werden. Bei 21–24 km/h innerorts und 26–29 km/h ausserorts zu schnellem Fahren droht zusätzlich zur Busse der Fahrausweisentzug von mindestens 1 Monat. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h innerorts und 30 km/h ausserorts muss mit einem Fahrausweisentzug von mindestens 3 Monaten gerechnet werden. Wurden Sie zum wiederholten Mal geblitzt, müssen Sie den Führerausweis in der Regel länger abgeben. Fahren Sie in der 30er Zone mit 70 km/h zu schnell, in der 50er Zone 100 km/h, in der 80er Zone 140 km/h und auf der Autobahn 200 km/h, werden Sie als Raser bestraft. Sie müssen den Führerausweis für mindestens 2 Jahre abgeben. Da Sie Innerorts mit 56 km/h geblitzt wurden, müssen Sie bloss mit einer Busse rechnen. Diese wird nicht ins Strafregister eingetragen.