Frage: Ich lebe seit über 2 Jahren getrennt von meiner Ehefrau. Diese hat seit längerer Zeit einen neuen Freund. Mit diesem hat Sie jetzt ein Kind bekommen. Ist es richtig, dass nicht ich als Vater gelte, sondern der neue Freund meiner Frau, da ich ja schliesslich getrennt von meiner Frau lebe?
Antwort: Nein. Nach Gesetz gilt der Ehemann als Vater, wenn das Kind während der Ehe geboren wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ehe erst wenige Tage vor der Geburt geschlossen wurde oder dass jedem klar ist, dass der Ehemann nicht der leibliche Vater ist. Sie leben bloss in Trennung mit Ihrer Frau. Ihre Ehe ist noch gültig und somit gelten Sie als Vater des Kindes. Als Ehemann haben Sie allerdings die Möglichkeit, die gesetzliche Vermutung beim Gericht anzufechten. Da das Kind gezeugt wurde, als der gemeinsame Haushalt mit Ihrer Frau bereits aufgelöst war, müssen Sie die Anfechtung nicht weiter begründen. Sie müssen die Vaterschaft jedoch innerhalb eines Jahres anfechten, nachdem Sie Kenntnis von der Geburt und dem Umstand erhalten haben, dass Sie nicht der Vater sind. Spätestens fünf Jahren nach der Geburt ist eine Anfechtung nicht mehr möglich, ausser es liegen wichtige Gründe für die Verspätung vor. Ausser Ihnen und dem Kind kann niemand die Vaterschaft anfechten, auch nicht die Mutter oder der leibliche Vater. Vom Kind kann die Vaterschaft bloss angefochten werden, wenn der gemeinsame Haushalt der Eltern aufgelöst wurde und spätestens bis ein Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit. Wird die Klage gutgeheissen, wird das Kindesverhältnis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt aufgelöst und Sie gelten nicht mehr als Vater des Kindes. Der neue Freund Ihrer Frau kann dann das Kind anerkennen. Weigert sich dieser, kann Ihre Frau innerhalb eines Jahrs eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft erheben.