Frage: Ich arbeite als Büroangestellter in einer grossen Firma. Mein Arbeitgeber hat mir vorgeschrieben, dass ich meine Pausen im firmeneigenen Pausenraum verbringen muss. Auf meiner Lohnabrechnung habe ich jetzt aber gesehen, dass er mir die Pausen von meiner Arbeitszeit abgezogen hat. Darf er mir die Pausen abziehen, obwohl ich die ganze Zeit in der Firma bleiben muss?
Antwort: Ja. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Arbeit ab einer gewissen täglichen Arbeitszeit durch Pausen zu unterbrechen ist. Wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 5,5 Stunden beträgt, muss die Arbeit mit einer Pause von mindestens 15 Minuten unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 7 Stunden, hat die Pause 30 Minuten zu dauern, bei mehr als 9 Stunden sind 60 Minuten Pause einzulegen. Dauert eine Unterbrechung länger als 30 Minuten, kann diese auch aufgeteilt werden. Als Pause gilt die Zeit, in der Sie sich verpflegen und erholen können. Sie zählt nicht als Arbeitszeit und muss daher auch nicht vergütet werden. Als Arbeitszeit gilt sie, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Der Arbeitsplatz ist jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, wo der Arbeitnehmende seine gewöhnliche Arbeit ausübt. Wenn Sie Ihren Schreibtisch verlassen, um Ihre Pause im Pausenraum zu verbringen, verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz. Es spielt dabei keine Rolle, dass sich der Pausenraum im selben Gebäude wie Ihr Arbeitsplatz befindet. Er ist speziell dafür vorgesehen, sich zu erholen und sich zu verpflegen, nicht um zu arbeiten. Es ist auch nicht zwingend, dass Sie das Betriebsgelände während Ihren Pausen verlassen können. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen daher die Pausen abziehen, da sie nicht zur Arbeitszeit zählen und somit nicht vergütet werden müssen.