Leserfragen

Bezahlte Pausen?

Fra­ge: Ich arbei­te als Büro­an­ge­stell­ter in einer gros­sen Fir­ma. Mein Arbeit­ge­ber hat mir vor­ge­schrie­ben, dass ich mei­ne Pau­sen im fir­men­ei­ge­nen Pau­sen­raum ver­brin­gen muss. Auf mei­ner Lohn­ab­rech­nung habe ich jetzt aber gese­hen, dass er mir die Pau­sen von mei­ner Arbeits­zeit abge­zo­gen hat. Darf er mir die Pau­sen abzie­hen, obwohl ich die gan­ze Zeit in der Fir­ma blei­ben muss?

Ant­wort: Ja. Der Gesetz­ge­ber schreibt vor, dass die Arbeit ab einer gewis­sen täg­li­chen Arbeits­zeit durch Pau­sen zu unter­bre­chen ist. Wenn die täg­li­che Arbeits­zeit mehr als 5,5 Stun­den beträgt, muss die Arbeit mit einer Pau­se von min­de­stens 15 Minu­ten unter­bro­chen wer­den. Beträgt die Arbeits­zeit mehr als 7 Stun­den, hat die Pau­se 30 Minu­ten zu dau­ern, bei mehr als 9 Stun­den sind 60 Minu­ten Pau­se ein­zu­le­gen. Dau­ert eine Unter­bre­chung län­ger als 30 Minu­ten, kann die­se auch auf­ge­teilt wer­den. Als Pau­se gilt die Zeit, in der Sie sich ver­pfle­gen und erho­len kön­nen. Sie zählt nicht als Arbeits­zeit und muss daher auch nicht ver­gü­tet wer­den. Als Arbeits­zeit gilt sie, wenn der Arbeit­neh­mer sei­nen Arbeits­platz nicht ver­las­sen darf. Der Arbeits­platz ist jeder Ort im Betrieb oder aus­ser­halb des Betriebs, wo der Arbeit­neh­men­de sei­ne gewöhn­li­che Arbeit aus­übt. Wenn Sie Ihren Schreib­tisch ver­las­sen, um Ihre Pau­se im Pau­sen­raum zu ver­brin­gen, ver­las­sen Sie Ihren Arbeits­platz. Es spielt dabei kei­ne Rol­le, dass sich der Pau­sen­raum im sel­ben Gebäu­de wie Ihr Arbeits­platz befin­det. Er ist spe­zi­ell dafür vor­ge­se­hen, sich zu erho­len und sich zu ver­pfle­gen, nicht um zu arbei­ten. Es ist auch nicht zwin­gend, dass Sie das Betriebs­ge­län­de wäh­rend Ihren Pau­sen ver­las­sen kön­nen. Ihr Arbeit­ge­ber kann Ihnen daher die Pau­sen abzie­hen, da sie nicht zur Arbeits­zeit zäh­len und somit nicht ver­gü­tet wer­den müssen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.