Frage der Woche

Bezahlte Pausen?

Fra­ge: Ich arbei­te als Büro­an­ge­stell­ter in einer gros­sen Fir­ma. Mein Arbeit­ge­ber hat mir vor­ge­schrie­ben, dass ich mei­ne Pau­sen im fir­men­ei­ge­nen Pau­sen­raum ver­brin­gen muss. Auf mei­ner Lohn­ab­rech­nung habe ich jetzt aber gese­hen, dass er mir die Pau­sen von mei­ner Arbeits­zeit abge­zo­gen hat. Darf er mir die Pau­sen abzie­hen, obwohl ich die gan­ze Zeit in der Fir­ma blei­ben muss?

Ant­wort: Ja. Der Gesetz­ge­ber schreibt vor, dass die Arbeit ab einer gewis­sen täg­li­chen Arbeits­zeit durch Pau­sen zu unter­bre­chen ist. Wenn die täg­li­che Arbeits­zeit mehr als 5,5 Stun­den beträgt, muss die Arbeit mit einer Pau­se von min­de­stens 15 Minu­ten unter­bro­chen wer­den. Beträgt die Arbeits­zeit mehr als 7 Stun­den, hat die Pau­se 30 Minu­ten zu dau­ern, bei mehr als 9 Stun­den sind 60 Minu­ten Pau­se ein­zu­le­gen. Dau­ert eine Unter­bre­chung län­ger als 30 Minu­ten, kann die­se auch auf­ge­teilt wer­den. Als Pau­se gilt die Zeit, in der Sie sich ver­pfle­gen und erho­len kön­nen. Sie zählt nicht als Arbeits­zeit und muss daher auch nicht ver­gü­tet wer­den. Als Arbeits­zeit gilt sie, wenn der Arbeit­neh­mer sei­nen Arbeits­platz nicht ver­las­sen darf. Der Arbeits­platz ist jeder Ort im Betrieb oder aus­ser­halb des Betriebs, wo der Arbeit­neh­men­de sei­ne gewöhn­li­che Arbeit aus­übt. Wenn Sie Ihren Schreib­tisch ver­las­sen, um Ihre Pau­se im Pau­sen­raum zu ver­brin­gen, ver­las­sen Sie Ihren Arbeits­platz. Es spielt dabei kei­ne Rol­le, dass sich der Pau­sen­raum im sel­ben Gebäu­de wie Ihr Arbeits­platz befin­det. Er ist spe­zi­ell dafür vor­ge­se­hen, sich zu erho­len und sich zu ver­pfle­gen, nicht um zu arbei­ten. Es ist auch nicht zwin­gend, dass Sie das Betriebs­ge­län­de wäh­rend Ihren Pau­sen ver­las­sen kön­nen. Ihr Arbeit­ge­ber kann Ihnen daher die Pau­sen abzie­hen, da sie nicht zur Arbeits­zeit zäh­len und somit nicht ver­gü­tet wer­den müssen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

Weiterlesen »

Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.