Frage: Ich habe vor rund drei Monaten mein Auto im Internet verkauft. Es war ein neueres Auto, das ich erst vor gut 2 Jahren gekauft hatte. Über bestehende Mängel am Auto habe ich den Käufer bei der Besichtigung informiert. Jetzt hat sich der Käufer bei mir gemeldet und bemängelt, dass die Lenkung am Auto kaputt sei. Er meinte, ich als Verkäufer müsse ihm diese ersetzen. Im Kaufvertrag steht aber nichts über eine Garantie. Muss ich die Rechnung für die Reparatur der Lenkung dennoch bezahlen?
Antwort: Ja. Sofern im Kaufvertrag nichts geregelt ist, haften Sie als Verkäufer dem Käufer für Mängel am Kaufobjekt. Ist im Vertrag nichts geregelt, beträgt die Garantie zwei Jahre, beim Grundstückkauf fünf Jahre. Sie haften auch dann, wenn Mängel auftreten, von denen Sie bei Vertragsabschluss nichts gewusst haben. Von der Haftung ausgenommen sind allerdings offensichtliche Mängel. Dies sind Mängel, welche der Käufer bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Als Verkäufer haben Sie die Möglichkeit, die Garantieansprüche des Käufers im Kaufvertrag zu beschränken oder aber ganz auszuschliessen. In diesem Fall haften Sie dem Käufer gegenüber nur für Mängel, die Sie ihm gegenüber arglistig verschwiegen haben. Das wäre der Fall, wenn Sie Fragen absichtlich falsch beantwortet haben, Mängel bewusst verschwiegen oder den Käufer nicht auf solche hingewiesen haben. Da Sie die Garantie im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen haben, haften Sie somit dem Käufer während zwei Jahren für allfällige Mängel. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens hat der Käufer zwar mit Abnutzungserscheinungen und einer höheren Reparaturanfälligkeit zu rechnen. Der Defekt an der Lenkung Ihres zweijährigen Fahrzeugs stellt aber keine solche normale Abnutzungserscheinung dar. Sie müssen daher für die Reparaturkosten aufkommen.