Frage der Woche

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Ist eine Lie­gen­schaft an meh­re­re Mie­ter ver­mie­tet, so wer­den die in der Lie­gen­schaft anfal­len­den Neben­ko­sten auf die ver­schie­de­nen Mie­ter auf­ge­teilt. Die Auf­tei­lung kann dabei auf der Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len Abrech­nung erfol­gen. Dabei wird der effek­ti­ve, indi­vi­du­el­le Ver­brauch pro Mie­ter ermit­telt und abge­rech­net. Ist eine indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten wie in Ihrem Fall nicht mög­lich, sind die Kosten nach einem Ver­teil­schlüs­sel zu ver­tei­len. Dabei müs­sen die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Miet­par­tei­en ver­teilt wer­den. Unter­schie­den wer­den soge­nann­te neu­tra­le und ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Neben­ko­sten. Neu­tra­le Kosten ste­hen in kei­nem direk­ten Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung. Sie wer­den in der Regel nach Anzahl Woh­nun­gen auf­ge­teilt. So etwa die Kosten für Fern­seh­ge­büh­ren oder der Strom für die Beleuch­tung von Gemein­schafts­an­la­gen. Die ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen wer­den nach Grös­se der Woh­nung auf­ge­teilt. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Kehr­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten wie etwa für die Trep­pen­haus­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Kosten, wel­che ver­brauchs­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den. Die Neben­ko­sten für den Gar­ten müs­sen nicht an des­sen Benut­zung ange­passt wer­den. Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Anson­sten gel­ten die­se als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt und Repa­ra­tu­ren. Die­se Kosten müs­sen vom Ver­mie­ter über­nom­men werden.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.