Frage der Woche

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Ist eine Lie­gen­schaft an meh­re­re Mie­ter ver­mie­tet, so wer­den die in der Lie­gen­schaft anfal­len­den Neben­ko­sten auf die ver­schie­de­nen Mie­ter auf­ge­teilt. Die Auf­tei­lung kann dabei auf der Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len Abrech­nung erfol­gen. Dabei wird der effek­ti­ve, indi­vi­du­el­le Ver­brauch pro Mie­ter ermit­telt und abge­rech­net. Ist eine indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten wie in Ihrem Fall nicht mög­lich, sind die Kosten nach einem Ver­teil­schlüs­sel zu ver­tei­len. Dabei müs­sen die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Miet­par­tei­en ver­teilt wer­den. Unter­schie­den wer­den soge­nann­te neu­tra­le und ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Neben­ko­sten. Neu­tra­le Kosten ste­hen in kei­nem direk­ten Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung. Sie wer­den in der Regel nach Anzahl Woh­nun­gen auf­ge­teilt. So etwa die Kosten für Fern­seh­ge­büh­ren oder der Strom für die Beleuch­tung von Gemein­schafts­an­la­gen. Die ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen wer­den nach Grös­se der Woh­nung auf­ge­teilt. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Kehr­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten wie etwa für die Trep­pen­haus­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Kosten, wel­che ver­brauchs­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den. Die Neben­ko­sten für den Gar­ten müs­sen nicht an des­sen Benut­zung ange­passt wer­den. Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Anson­sten gel­ten die­se als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt und Repa­ra­tu­ren. Die­se Kosten müs­sen vom Ver­mie­ter über­nom­men werden.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

Weiterlesen »

Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.