Frage der Woche

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Ist eine Lie­gen­schaft an meh­re­re Mie­ter ver­mie­tet, so wer­den die in der Lie­gen­schaft anfal­len­den Neben­ko­sten auf die ver­schie­de­nen Mie­ter auf­ge­teilt. Die Auf­tei­lung kann dabei auf der Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len Abrech­nung erfol­gen. Dabei wird der effek­ti­ve, indi­vi­du­el­le Ver­brauch pro Mie­ter ermit­telt und abge­rech­net. Ist eine indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten wie in Ihrem Fall nicht mög­lich, sind die Kosten nach einem Ver­teil­schlüs­sel zu ver­tei­len. Dabei müs­sen die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Miet­par­tei­en ver­teilt wer­den. Unter­schie­den wer­den soge­nann­te neu­tra­le und ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Neben­ko­sten. Neu­tra­le Kosten ste­hen in kei­nem direk­ten Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung. Sie wer­den in der Regel nach Anzahl Woh­nun­gen auf­ge­teilt. So etwa die Kosten für Fern­seh­ge­büh­ren oder der Strom für die Beleuch­tung von Gemein­schafts­an­la­gen. Die ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen wer­den nach Grös­se der Woh­nung auf­ge­teilt. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Kehr­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten wie etwa für die Trep­pen­haus­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Kosten, wel­che ver­brauchs­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den. Die Neben­ko­sten für den Gar­ten müs­sen nicht an des­sen Benut­zung ange­passt wer­den. Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Anson­sten gel­ten die­se als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt und Repa­ra­tu­ren. Die­se Kosten müs­sen vom Ver­mie­ter über­nom­men werden.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.