Frage: Als ich diesen Monat meine Nebenkostenabrechnung durchgesehen habe, ist mir aufgefallen, dass gewisse Nebenkosten auf alle Wohnungen gleichmässig aufgeteilt werden. So etwa die Kosten für die Gartenpflege. Da ich mit meiner Frau im obersten Stockwerk wohne, benutzen wir den Garten fast nie. Andere Mieter hingegen grillieren ständig bei schönem Wetter auf dem Rasen. Müssen die Kosten nicht nach Benutzung aufgeteilt werden?
Antwort: Nein. Ist eine Liegenschaft an mehrere Mieter vermietet, so werden die in der Liegenschaft anfallenden Nebenkosten auf die verschiedenen Mieter aufgeteilt. Die Aufteilung kann dabei auf der Grundlage einer individuellen Abrechnung erfolgen. Dabei wird der effektive, individuelle Verbrauch pro Mieter ermittelt und abgerechnet. Ist eine individuelle Zuordnung der Kosten wie in Ihrem Fall nicht möglich, sind die Kosten nach einem Verteilschlüssel zu verteilen. Dabei müssen die Kosten möglichst sachgerecht auf die einzelnen Mietparteien verteilt werden. Unterschieden werden sogenannte neutrale und verbrauchsabhängige Nebenkosten. Neutrale Kosten stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Grösse der Wohnung. Sie werden in der Regel nach Anzahl Wohnungen aufgeteilt. So etwa die Kosten für Fernsehgebühren oder der Strom für die Beleuchtung von Gemeinschaftsanlagen. Die verbrauchsabhängigen Kosten hingegen werden nach Grösse der Wohnung aufgeteilt. Dazu gehören Abwasser- und Kehrrichtgebühren. Hauswartungskosten wie etwa für die Treppenhausreinigung und die Gartenpflege gehören zu den neutralen Kosten, welche verbrauchsunabhängig erhoben werden. Die Nebenkosten für den Garten müssen nicht an dessen Benutzung angepasst werden. Wichtig: Die einzelnen Nebenkosten müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sein. Ansonsten gelten diese als im Nettomietzins inbegriffen. Nicht zu den Nebenkosten gehören Aufwendungen für den Unterhalt und Reparaturen. Diese Kosten müssen vom Vermieter übernommen werden.