Frage der Woche

Bezahle ich zu viel?

Fra­ge: Als ich die­sen Monat mei­ne Neben­ko­sten­ab­rech­nung durch­ge­se­hen habe, ist mir auf­ge­fal­len, dass gewis­se Neben­ko­sten auf alle Woh­nun­gen gleich­mäs­sig auf­ge­teilt wer­den. So etwa die Kosten für die Gar­ten­pfle­ge. Da ich mit mei­ner Frau im ober­sten Stock­werk woh­ne, benut­zen wir den Gar­ten fast nie. Ande­re Mie­ter hin­ge­gen gril­lie­ren stän­dig bei schö­nem Wet­ter auf dem Rasen. Müs­sen die Kosten nicht nach Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Ist eine Lie­gen­schaft an meh­re­re Mie­ter ver­mie­tet, so wer­den die in der Lie­gen­schaft anfal­len­den Neben­ko­sten auf die ver­schie­de­nen Mie­ter auf­ge­teilt. Die Auf­tei­lung kann dabei auf der Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len Abrech­nung erfol­gen. Dabei wird der effek­ti­ve, indi­vi­du­el­le Ver­brauch pro Mie­ter ermit­telt und abge­rech­net. Ist eine indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten wie in Ihrem Fall nicht mög­lich, sind die Kosten nach einem Ver­teil­schlüs­sel zu ver­tei­len. Dabei müs­sen die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Miet­par­tei­en ver­teilt wer­den. Unter­schie­den wer­den soge­nann­te neu­tra­le und ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Neben­ko­sten. Neu­tra­le Kosten ste­hen in kei­nem direk­ten Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung. Sie wer­den in der Regel nach Anzahl Woh­nun­gen auf­ge­teilt. So etwa die Kosten für Fern­seh­ge­büh­ren oder der Strom für die Beleuch­tung von Gemein­schafts­an­la­gen. Die ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen wer­den nach Grös­se der Woh­nung auf­ge­teilt. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Kehr­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten wie etwa für die Trep­pen­haus­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Kosten, wel­che ver­brauchs­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den. Die Neben­ko­sten für den Gar­ten müs­sen nicht an des­sen Benut­zung ange­passt wer­den. Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Anson­sten gel­ten die­se als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt und Repa­ra­tu­ren. Die­se Kosten müs­sen vom Ver­mie­ter über­nom­men werden.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Nachdem

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Teurer Freundschaftsdienst?

Fra­ge: Ein Freund hat mich gefragt, ob er sich mei­nen Foto­ap­pa­rat für ein paar Tage aus­lei­hen dür­fe. Ich war zwar nicht begei­stert, habe ich ihm den Appa­rat aber den­noch über­las­sen. Lei­der wur­de der Foto­ap­pa­rat mei­nem Freund gestoh­len. Nun will er mir den Scha­den nicht erset­zen, weil er am Dieb­stahl nicht schuld sei. Ist er im Recht? Ant­wort: Ja. Bei der Überlassung

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.