Leserfragen

Betreibungsregistereintrag löschen

Fra­ge: Ein Inkas­so­un­ter­neh­men droht mir mit einer Betrei­bung. Die angeb­li­che For­de­rung besteht jedoch über­haupt nicht. Wür­de eine Betrei­bung den­noch in mei­nem Betrei­bungs­re­gi­ster auf­ge­führt werden?

Ant­wort: Ja. In der Schweiz kann jeder jeden ohne Wei­te­res betrei­ben. Das Betrei­bungs­amt prüft nicht, ob die For­de­rung tat­säch­lich besteht, son­dern es muss dem angeb­li­chen Schuld­ner den Zah­lungs­be­fehl zustel­len. Jede Betrei­bung wird dabei am Wohn­ort des Schuld­ners ein­ge­tra­gen. Die­se erscheint dann wäh­rend fünf Jah­ren im Betrei­bungs­re­gi­ster­aus­zug. Selbst wenn Sie die For­de­rung bezahlt haben, bleibt der Ein­trag im Regi­ster bestehen. Nicht auf­ge­führt wer­den die­je­ni­gen Betrei­bun­gen, die sich als nich­tig erwie­sen haben und sol­che, die durch das Gericht auf­ge­ho­ben oder vom Gläu­bi­ger zurück­ge­zo­gen wur­den. Lei­tet das Inkas­so­un­ter­neh­men tat­säch­lich eine Betrei­bung gegen Sie ein, soll­ten Sie unbe­dingt innert 10 Tagen gegen­über dem Betrei­bungs­amt Rechts­vor­schlag erhe­ben. Damit ist das Betrei­bungs­ver­fah­ren gegen Sie gestoppt. Auch wenn die Betrei­bung nicht wei­ter läuft und das Inkas­so­un­ter­neh­men nichts wei­ter unter­nimmt, bleibt die Betrei­bung wäh­rend fünf Jah­ren im Regi­ster sicht­bar. Für unschul­dig Betrie­be­ne wie Sie gibt es jedoch eine ein­fa­che Lösung. Da Sie Rechts­vor­schlag erho­ben haben, kön­nen Sie nach drei Mona­ten seit Zustel­lung des Zah­lungs­be­fehls ein Gesuch beim Betrei­bungs­amt stel­len, damit die Betrei­bung nicht gegen­über Drit­ten bekannt gege­ben wird. Für das Gesuch müs­sen Sie 40 Fran­ken bezah­len. Das Inkas­so­un­ter­neh­men muss dann nach­wei­sen, dass es gericht­li­che Schrit­te unter­nom­men hat, um den Rechts­vor­schlag auf­zu­he­ben. Kann es das nicht, wird das Gesuch gut­ge­heis­sen und die Betrei­bung erscheint nicht mehr in Ihrem Betreibungsregisterauszug.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.