Frage der Woche

Betreibungsregistereintrag löschen

Fra­ge: Ein Inkas­so­un­ter­neh­men droht mir mit einer Betrei­bung. Die angeb­li­che For­de­rung besteht jedoch über­haupt nicht. Wür­de eine Betrei­bung den­noch in mei­nem Betrei­bungs­re­gi­ster auf­ge­führt werden?

Ant­wort: Ja. In der Schweiz kann jeder jeden ohne Wei­te­res betrei­ben. Das Betrei­bungs­amt prüft nicht, ob die For­de­rung tat­säch­lich besteht, son­dern es muss dem angeb­li­chen Schuld­ner den Zah­lungs­be­fehl zustel­len. Jede Betrei­bung wird dabei am Wohn­ort des Schuld­ners ein­ge­tra­gen. Die­se erscheint dann wäh­rend fünf Jah­ren im Betrei­bungs­re­gi­ster­aus­zug. Selbst wenn Sie die For­de­rung bezahlt haben, bleibt der Ein­trag im Regi­ster bestehen. Nicht auf­ge­führt wer­den die­je­ni­gen Betrei­bun­gen, die sich als nich­tig erwie­sen haben und sol­che, die durch das Gericht auf­ge­ho­ben oder vom Gläu­bi­ger zurück­ge­zo­gen wur­den. Lei­tet das Inkas­so­un­ter­neh­men tat­säch­lich eine Betrei­bung gegen Sie ein, soll­ten Sie unbe­dingt innert 10 Tagen gegen­über dem Betrei­bungs­amt Rechts­vor­schlag erhe­ben. Damit ist das Betrei­bungs­ver­fah­ren gegen Sie gestoppt. Auch wenn die Betrei­bung nicht wei­ter läuft und das Inkas­so­un­ter­neh­men nichts wei­ter unter­nimmt, bleibt die Betrei­bung wäh­rend fünf Jah­ren im Regi­ster sicht­bar. Für unschul­dig Betrie­be­ne wie Sie gibt es jedoch eine ein­fa­che Lösung. Da Sie Rechts­vor­schlag erho­ben haben, kön­nen Sie nach drei Mona­ten seit Zustel­lung des Zah­lungs­be­fehls ein Gesuch beim Betrei­bungs­amt stel­len, damit die Betrei­bung nicht gegen­über Drit­ten bekannt gege­ben wird. Für das Gesuch müs­sen Sie 40 Fran­ken bezah­len. Das Inkas­so­un­ter­neh­men muss dann nach­wei­sen, dass es gericht­li­che Schrit­te unter­nom­men hat, um den Rechts­vor­schlag auf­zu­he­ben. Kann es das nicht, wird das Gesuch gut­ge­heis­sen und die Betrei­bung erscheint nicht mehr in Ihrem Betreibungsregisterauszug.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

Weiterlesen »

Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten?

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.