Frage der Woche

Betreibung stoppen

Fra­ge: Ich habe einem Bekann­ten Geld gelie­hen, wel­ches ich von ihm zurück­ha­ben woll­te. Er wei­ger­te sich jedoch, wor­auf ich eine Betrei­bung gegen ihn ein­ge­lei­tet habe. Das Betrei­bungs­amt teil­te mir jetzt mit, dass Rechts­vor­schlag erho­ben wur­de und die Betrei­bung dadurch gestoppt ist. Kann mein Bekann­ter die Betrei­bung stop­pen, obwohl er mir das Geld schuldet?

Ant­wort: Ja. In der Schweiz kann jeder von jedem betrie­ben wer­den. Es genügt, wenn beim zustän­di­gen Betrei­bungs­amt ein Betrei­bungs­be­geh­ren ein­ge­reicht wird. Das Amt stellt dar­auf­hin dem angeb­li­chen Schuld­ner einen Zah­lungs­be­fehl zu. Das Betrei­bungs­amt prüft vor der Zustel­lung nicht, ob die Schuld tat­säch­lich besteht. Aus die­sem Grund hat der Betrie­be­ne die Mög­lich­keit, den Zah­lungs­be­fehl innert zehn Tagen mit­tels Rechts­vor­schlag zu bestrei­ten. Der Rechts­vor­schlag muss nicht begrün­det wer­den. Hat der Schuld­ner Rechts­vor­schlag erho­ben, ist die Betrei­bung erst ein­mal gestoppt. Damit die Betrei­bung fort­ge­setzt wird, muss der Gläu­bi­ger den Rechts­vor­schlag besei­ti­gen. Wel­che Mög­lich­keit Sie dabei haben, hängt davon ab, ob Sie ein schrift­li­ches Doku­ment (Schuld­an­er­ken­nung oder Urteil) haben, wel­ches Ihre For­de­rung beweist. Haben Sie kein sol­ches Doku­ment, müs­sen Sie den Rechts­vor­schlag mit einer nor­ma­len Kla­ge im Zivil­pro­zess besei­ti­gen las­sen. Besit­zen Sie hin­ge­gen ein ent­spre­chen­des Doku­ment, kön­nen Sie den Rechts­vor­schlag in einem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren, dem soge­nann­ten Rechts­öff­nungs­ver­fah­ren, besei­ti­gen. Da Sie einen schrift­li­chen Dar­lehns­ver­trag besit­zen, kön­nen Sie die­sen im Rechts­öff­nungs­ver­fah­ren dem Rich­ter vor­le­gen. Kann Ihr Bekann­ter dem Rich­ter nicht glaub­haft machen, dass er das Geld nicht schul­det, wird der Rich­ter die Rechts­öff­nung ertei­len. Sie kön­nen anschlies­send die Betrei­bung gegen Ihren Bekann­ten mit einem Fort­set­zungs­be­geh­ren fortsetzen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.