Frage der Woche

Besuchsrecht auch für die Grosseltern?

Fra­ge: Mein Sohn hat sich von sei­ner Frau getrennt. Die bei­den haben einen gemein­sa­men Sohn. Seit der Tren­nung sehen mein Mann und ich unse­ren Enkel kaum noch, da er bei sei­ner Mut­ter lebt. Die­se fin­det immer wie­der neue Aus­re­den, wes­halb wir unse­ren Enkel nicht sehen kön­nen. Was kön­nen wir tun, haben wir Anspruch auf ein Besuchsrecht?

Ant­wort: Nein. Ein eigent­li­ches Besuchs­recht steht nur den Eltern des Kin­des zu. Lie­gen jedoch aus­ser­or­dent­li­che Umstän­de vor, kann die Kin­des- und Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de (KESB) den Gross­el­tern ein Besuchs­recht ein­räu­men. Ob aus­ser­or­dent­li­che Umstän­de vor­lie­gen, ist immer anhand des kon­kre­ten Ein­zel­falls zu beur­tei­len. Zwi­schen Gross­el­tern und Enkel muss eine beson­de­re Bezie­hung bestehen. Die­se muss so wich­tig sein, dass ein per­sön­li­cher Ver­kehr mit den Gross­el­tern zum Wohl des Kin­des erfor­der­lich ist. Sol­che aus­ser­or­dent­li­chen Umstän­de kom­men in der Regel nicht zum Zug, wenn durch das Besuchs­recht unzu­mut­ba­re Bela­stun­gen für die Eltern ent­ste­hen oder nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf das Kind zu befürch­ten sind. So etwa dann, wenn dadurch Strei­te­rei­en unter den Erwach­se­nen vor dem Kind ent­ste­hen. Bereits vor der Tren­nung haben Sie Ihren Enkel bloss unre­gel­mäs­sig gese­hen. Ihre Bezie­hung ist nicht so inten­siv, dass Sie ein indi­vi­du­el­les Besuchs­recht recht­fer­ti­gen wür­de. Somit wür­de eine Kla­ge vor Gericht vor­aus­sicht­lich abge­wie­sen wer­den. Da Ihr Sohn ein Besuchs­recht hat, sind Sie aller­dings nicht auf die Koope­ra­ti­on der Mut­ter ange­wie­sen. Denn Ihr Sohn kann selbst ent­schei­den, wie er sei­ne Besu­che mit sei­nem Kind gestal­tet. So steht Ihrem Sohn die Ent­schei­dung zu, ob Sie Ihren Enkel wäh­rend sei­ner Besuchs­zei­ten sehen. Nur wenn durch sol­che Besu­che das Wohl Ihres Enkels gefähr­det wird, kann die KESB Ihrem Sohn den Kon­takt zu Ihnen verbieten.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.