Frage der Woche

Bestrafung aus heiterem Himmel

Fra­ge: Gemäss einem Straf­be­fehl der Staats­an­walt­schaft soll ich eine Geld­stra­fe bezah­len, weil ich angeb­lich einen Velo­fah­rer abge­drängt und dadurch einen Unfall ver­ur­sacht habe. Dabei stimmt die Geschich­te so über­haupt nicht! Kann ich tat­säch­lich ohne Anhö­rung oder der­glei­chen bestraft werden?

Ant­wort: Nein. Der Straf­be­fehl ist näm­lich kein Urteil, son­dern ledig­lich ein Urteils­vor­schlag der Staats­an­walt­schaft. Eine Anhö­rung ist dafür nicht nötig. Auch eine Begrün­dungs­pflicht sieht das Gesetz im Nor­mal­fall nicht vor. Des­we­gen füh­len sich Betrof­fe­ne oft über­gan­gen. Nicht zuletzt wird die­ser «kur­ze Pro­zess» als unfair emp­fun­den, weil die Betrof­fe­nen den Ablauf nicht ken­nen und das oft­mals kom­pli­zier­te Juri­sten­deutsch sowie die Kon­se­quen­zen des Straf­be­fehls nicht ver­ste­hen. Ist man mit dem Straf­be­fehl nicht ein­ver­stan­den, muss man zwin­gend inner­halb von zehn Tagen Ein­spra­che erhe­ben. Eine Begrün­dung ist dafür nicht erfor­der­lich. Andern­falls wird der Straf­be­fehl zu einem voll­streck­ba­ren Urteil. Gegen die­ses kann man sich dann nur noch weh­ren, wenn man glaub­haft machen kann, dass die Ein­spra­che­frist aus einem nicht selbst ver­schul­de­ten Grund ver­passt wur­de. Nach einer Ein­spra­che kommt es zu wei­te­ren Unter­su­chun­gen – ins­be­son­de­re auch zur Anhö­rung der beschul­dig­ten Per­son. Je nach Beweis­la­ge wird das Ver­fah­ren dann ein­ge­stellt oder es kommt zur Ankla­ge. Hält das Gericht im Fal­le einer Ankla­ge an der Ver­ur­tei­lung fest, muss man mit Ver­fah­rens­ko­sten von 1000 Fran­ken und mehr rech­nen. Eine Ein­spra­che ist also nur sinn­voll, wenn Sie Bewei­se haben, die Sie von den Vor­wür­fen befrei­en. Das ist in Ihrem Fall der Fall. Glück­li­cher­wei­se sass Ihre Frau auf dem Bei­fah­rer­sitz und kann bezeu­gen, dass sich der Vor­fall anders abge­spielt hat und Sie am Unfall kei­ne Schuld trifft.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum Straf­be­fehl fin­den Sie hier.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.