Frage: Vor einem Jahr wurde ich nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung endlich von meinem Mann geschieden. Nun ist mir beim Aufräumen der früher mit meinem Exmann abgeschlossene Erbvertrag in die Hände gefallen. In diesem wird er als mein Alleinerbe eingesetzt. Da ich das nicht mehr will, fragte ich ihn an, ob er mit der Aufhebung des Erbvertrages einverstanden sei. Er lachte mich nur aus und sagte, ich hätte mir dies früher überlegen müssen. Er werde sicherlich nicht in die Aufhebung des Erbvertrags einwilligen. Bleibt mein Exmann somit mein Alleinerbe?
Antwort: Nein, Ihr Exmann wird nichts von Ihnen erben. Hierfür ist die Aufhebung des Erbvertrags gar nicht notwendig. Der Erbvertrag wurde zwar seinerzeit gültig unterzeichnet. Sie wurden aber vor einem Jahr geschieden. Somit kommt Artikel 120 des Zivilgesetzbuches zur Anwendung. Nach dieser Gesetzesbestimmung haben geschiedene Ehegatten zueinander kein gesetzliches Erbrecht mehr. Zudem können sie aus Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag oder Testament) grundsätzlich keine erbrechtlichen Ansprüche erheben. Ihr Erbvertrag hat somit seine Gültigkeit verloren und Ihr Ehemann geht bei Ihrem Tod leer aus. Etwas anderes würde gelten, wenn in der Verfügung von Todes wegen ausdrücklich festgehalten worden wäre, dass diese auch nach der Scheidung weiterhin gültig ist. In einem solchen Fall würde der Erbvertrag seine Gültigkeit bei der Scheidung nicht verlieren. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Gut zu wissen: Aufgrund des neuen Erbrechts haben die Ehegatten die Möglichkeit, dem Ehepartner schon während des Scheidungsverfahrens testamentarisch das gesamte Erbrecht zu entziehen. Der Ehepartner erbt diesfalls auch dann nichts mehr, wenn Sie während des laufenden Scheidungsverfahrens versterben sollten.