Leserfragen

Beerbt mich mein Ex-Mann?

Fra­ge: Vor rund einem Jahr wur­de mei­ne Ehe geschie­den. Als ich mein Büro auf­ge­räumt habe, ist mir der Erb­ver­trag in die Hän­de gefal­len, den ich mit mei­nem Ex-Mann zu Beginn unse­rer Ehe abge­schlos­sen habe. Dar­in steht, dass mein Ex-Mann den gröss­ten Teil mei­nes Ver­mö­gens nach mei­nem Tod erhal­ten soll. Ich frag­te ihn daher, ob er mit der Auf­lö­sung des Erb­ver­trags ein­ver­stan­den sei. Er wei­ger­te sich jedoch, sei­ne Ein­wil­li­gung zu geben. Er mein­te nur, das hät­te ich mir vor der Unter­zeich­nung des Ver­trags über­le­gen sol­len. Kann ich mei­nen Ex-Mann irgend­wie zur Auf­he­bung des Erb­ver­trags zwingen?

Ant­wort: Nein, wenn Ihr Ex-Mann den Erb­ver­trag nicht auf­lö­sen will, kön­nen Sie ihn nicht dazu zwin­gen. Das ist aber auch gar nicht not­wen­dig. Denn laut Gesetz haben geschie­de­ne Ehe­gat­ten kein gesetz­li­ches Erbrecht mehr zuein­an­der. Zudem kön­nen sie aus Ver­fü­gun­gen von Todes wegen, die sie vor der Schei­dung errich­tet haben, kei­ne Ansprü­che mehr gegen­über dem ande­ren erhe­ben. Das bedeu­tet, dass Testa­men­te, Erb­ver­trä­ge und Schen­kun­gen von Todes wegen, bei denen ein Ehe­gat­te den ande­ren begün­stigt hat, mit einer Schei­dung auf­ge­ho­ben wer­den und somit unwirk­sam sind. Anders wäre die Rechts­la­ge nur dann, wenn Sie den Erb­ver­trag mit Ihrem Ex-Mann nach dem Ein­tritt der Rechts­hän­gig­keit Ihrer Schei­dung abge­schlos­sen haben. Eben­so wür­de Ihr Ex-Mann erben, wenn im Erb­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt wäre, dass der Ver­trag im Fal­le einer Schei­dung wei­ter bestehen soll. Der Erb­ver­trag wur­de somit in Ihrem Fall mit dem rechts­kräf­ti­gen Schei­dungs­ur­teil auf­ge­ho­ben. Es spielt daher kei­ne Rol­le, dass Ihr Ex-Mann den Erb­ver­trag nicht auf­lö­sen will. Der Ver­trag ist von Geset­zes wegen ungül­tig. Ihr Ex-Mann besitzt Ihnen gegen­über kei­ne erb­recht­li­chen Ansprü­che mehr und ist im Fal­le Ihres Todes nicht erbberechtigt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.