Frage: Vor rund einem Jahr wurde meine Ehe geschieden. Als ich mein Büro aufgeräumt habe, ist mir der Erbvertrag in die Hände gefallen, den ich mit meinem Ex-Mann zu Beginn unserer Ehe abgeschlossen habe. Darin steht, dass mein Ex-Mann den grössten Teil meines Vermögens nach meinem Tod erhalten soll. Ich fragte ihn daher, ob er mit der Auflösung des Erbvertrags einverstanden sei. Er weigerte sich jedoch, seine Einwilligung zu geben. Er meinte nur, das hätte ich mir vor der Unterzeichnung des Vertrags überlegen sollen. Kann ich meinen Ex-Mann irgendwie zur Aufhebung des Erbvertrags zwingen?
Antwort: Nein, wenn Ihr Ex-Mann den Erbvertrag nicht auflösen will, können Sie ihn nicht dazu zwingen. Das ist aber auch gar nicht notwendig. Denn laut Gesetz haben geschiedene Ehegatten kein gesetzliches Erbrecht mehr zueinander. Zudem können sie aus Verfügungen von Todes wegen, die sie vor der Scheidung errichtet haben, keine Ansprüche mehr gegenüber dem anderen erheben. Das bedeutet, dass Testamente, Erbverträge und Schenkungen von Todes wegen, bei denen ein Ehegatte den anderen begünstigt hat, mit einer Scheidung aufgehoben werden und somit unwirksam sind. Anders wäre die Rechtslage nur dann, wenn Sie den Erbvertrag mit Ihrem Ex-Mann nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Ihrer Scheidung abgeschlossen haben. Ebenso würde Ihr Ex-Mann erben, wenn im Erbvertrag ausdrücklich geregelt wäre, dass der Vertrag im Falle einer Scheidung weiter bestehen soll. Der Erbvertrag wurde somit in Ihrem Fall mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil aufgehoben. Es spielt daher keine Rolle, dass Ihr Ex-Mann den Erbvertrag nicht auflösen will. Der Vertrag ist von Gesetzes wegen ungültig. Ihr Ex-Mann besitzt Ihnen gegenüber keine erbrechtlichen Ansprüche mehr und ist im Falle Ihres Todes nicht erbberechtigt.