Frage der Woche

Bankomat Sohn?

Fra­ge: Unser 22-jäh­ri­ger Sohn Peter stu­diert in Basel und wohnt in einer WG. Er hat seit län­ge­rer Zeit den Kon­takt zu uns abge­bro­chen; er mel­det sich nur, wenn er Geld braucht. Er schickt uns jeweils kom­men­tar­los Rech­nun­gen für Mie­te, Bücher und Seme­ster­ge­büh­ren. Müs­sen wir zahlen?

Ant­wort: Nein, nicht in jedem Fall. Eltern schul­den ihrem Kind zwar Unter­halt bis zum Abschluss einer ange­mes­se­nen Erst­aus­bil­dung – auch über 18 hin­aus und ohne star­re Alters­gren­ze. Ein Stu­di­um kann dazu­ge­hö­ren. Der Voll­jäh­ri­gen­un­ter­halt ist aber kein Blan­ko­scheck für ein beque­mes Stu­den­ten­le­ben. Ent­schei­dend sind drei Punk­te: Bedarf des Kin­des, Lei­stungs­fä­hig­keit der Eltern und Zumut­bar­keit der Unter­halts­lei­stun­gen. Peter muss sein Stu­di­um ernst­haft und ziel­stre­big betrei­ben und die Kosten ver­nünf­tig hal­ten. Eine teu­re WG in Basel ist nicht zwin­gend zu finan­zie­ren, wenn Woh­nen bei den Eltern mög­lich und zumut­bar wäre. Auch eige­ne Mit­tel zäh­len: Aus­bil­dungs­zu­la­gen, Sti­pen­di­en, Dar­le­hen sowie ein zumut­ba­rer Neben- oder Feri­en­job. Wich­tig ist zudem die per­sön­li­che Sei­te. Bei voll­jäh­ri­gen Kin­dern darf berück­sich­tigt wer­den, ob der Unter­halt den Eltern nach den gesam­ten Umstän­den zuge­mu­tet wer­den kann. Ver­wei­gert ein erwach­se­nes Kind ohne nach­voll­zieh­ba­ren Grund jeden Kon­takt und trifft die Eltern kein Ver­schul­den am Zer­würf­nis, kann die Zah­lungs­pflicht ganz oder teil­wei­se ent­fal­len. Wer sei­ne Eltern nur noch als Zahl­stel­le behan­delt, schwächt sei­nen Anspruch. Mein Rat: Zah­len Sie nicht ein­fach auf­grund ein­zel­ner Rech­nun­gen. Ver­lan­gen Sie zuerst Stu­di­en­nach­wei­se, ein rea­li­sti­sches Bud­get, Anga­ben zu Ein­kom­men, Aus­bil­dungs­zu­la­gen und Sti­pen­di­en sowie eine Begrün­dung, wes­halb Woh­nen zu Hau­se nicht mög­lich sein soll. Erst danach lässt sich beur­tei­len, ob und in wel­chem Umfang ein Bei­trag geschul­det, finan­zi­ell trag­bar und per­sön­lich zumut­bar ist.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

Weiterlesen »

Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.