Frage: Ich hatte letztes Jahr ein Fitnessabo abgeschlossen für die Dauer von einem Jahr. Nun habe ich eine Rechnung für ein weiteres Jahr erhalten. Das Fitnesscenter behauptet, im Vertrag stehe, dass sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr verlängere, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Stimmt das, muss ich für ein weiteres Jahr bezahlen?
Antwort: Ja. Der Vertrag mit einem Fitnesscenter ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Grundsätzlich werden sie aber wie Mietverträge behandelt, da die Hauptleistung des Fitnesscenters die zur Verfügungsstellung seiner Räume und Geräte ist. Viele Fitnesscenter verwenden automatische Verlängerungsklauseln in ihren Verträgen. Diese sind zwar kundenunfreundlich, aber rechtlich zulässig. Da Sie nicht rechtzeitig vor Vertragsende gekündigt haben, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr und Sie müssen die Jahresgebühr des Fitnesscenters bezahlen. Fitnessverträge, die für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden, können Sie nicht vorzeitig kündigen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Liegt ein wichtiger Grund vor, der die Vertragserfüllung unzumutbar macht, kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. Ein solcher wichtiger Grund kann etwa ein schwerer Unfall, eine unvorhergesehene Operation oder eine längerandauernde, schwere Krankheit sein. Dieser Grund darf Ihnen als kündigende Partei jedoch nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt sein, er darf nicht vorhersehbar sein und Sie dürfen ihn nicht selbst verschuldet haben. Da in Ihrem Fall kein wichtiger Grund vorliegt, haben Sie noch die Möglichkeit, dem Fitnesscenter ein Ersatzmitglied vorzuschlagen. Dieses muss zahlungsfähig und breit sein, den Fitnessvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. In einem solchen Fall sind Sie von der Pflicht befreit, die Jahresgebühr zu bezahlen.