Leserfragen

Automatisch verlängertes Fitnessabo

Fra­ge: Ich hat­te letz­tes Jahr ein Fit­ness­a­bo abge­schlos­sen für die Dau­er von einem Jahr. Nun habe ich eine Rech­nung für ein wei­te­res Jahr erhal­ten. Das Fit­ness­cen­ter behaup­tet, im Ver­trag ste­he, dass sich die­ser auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr ver­län­ge­re, sofern nicht recht­zei­tig gekün­digt wird. Stimmt das, muss ich für ein wei­te­res Jahr bezahlen?

Ant­wort: Ja. Der Ver­trag mit einem Fit­ness­cen­ter ist gesetz­lich nicht aus­drück­lich gere­gelt. Grund­sätz­lich wer­den sie aber wie Miet­ver­trä­ge behan­delt, da die Haupt­lei­stung des Fit­ness­cen­ters die zur Ver­fü­gungs­stel­lung sei­ner Räu­me und Gerä­te ist. Vie­le Fit­ness­cen­ter ver­wen­den auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rungs­klau­seln in ihren Ver­trä­gen. Die­se sind zwar kun­den­un­freund­lich, aber recht­lich zuläs­sig. Da Sie nicht recht­zei­tig vor Ver­trags­en­de gekün­digt haben, läuft der Ver­trag ein wei­te­res Jahr und Sie müs­sen die Jah­res­ge­bühr des Fit­ness­cen­ters bezah­len. Fit­ness­ver­trä­ge, die für eine bestimm­te Dau­er abge­schlos­sen wer­den, kön­nen Sie nicht vor­zei­tig kün­di­gen. Es gibt jedoch zwei Aus­nah­men. Liegt ein wich­ti­ger Grund vor, der die Ver­trags­er­fül­lung unzu­mut­bar macht, kann der Ver­trag vor­zei­tig auf­ge­löst wer­den. Ein sol­cher wich­ti­ger Grund kann etwa ein schwe­rer Unfall, eine unvor­her­ge­se­he­ne Ope­ra­ti­on oder eine län­geran­dau­ern­de, schwe­re Krank­heit sein. Die­ser Grund darf Ihnen als kün­di­gen­de Par­tei jedoch nicht bereits bei Ver­trags­ab­schluss bekannt sein, er darf nicht vor­her­seh­bar sein und Sie dür­fen ihn nicht selbst ver­schul­det haben. Da in Ihrem Fall kein wich­ti­ger Grund vor­liegt, haben Sie noch die Mög­lich­keit, dem Fit­ness­cen­ter ein Ersatz­mit­glied vor­zu­schla­gen. Die­ses muss zah­lungs­fä­hig und breit sein, den Fit­ness­ver­trag zu den glei­chen Bedin­gun­gen zu über­neh­men. In einem sol­chen Fall sind Sie von der Pflicht befreit, die Jah­res­ge­bühr zu bezahlen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.