Leserfragen

Ausweisentzug wegen abgefahrener Pneus?

Fra­ge: Ich bin die­ses Jahr etwas knapp bei Kas­se. Des­we­gen benut­ze ich mei­ne Som­mer­rei­fen auch wäh­rend der kal­ten Jah­res­zeit, eine gesetz­li­che Vor­schrift für Win­ter­rei­fen gibt es ja nicht. Auch den Ersatz mei­ner abge­fah­re­nen Rei­fen schie­be ich ger­ne ein wenig hin­aus. Nun wur­de ich von der Poli­zei erwischt und soll des­we­gen direkt den Füh­rer­aus­weis abge­ben. Das kann doch nicht sein!?

Ant­wort: Doch, aber eines nach dem ande­ren. Eine expli­zi­te Win­ter­rei­fen­pflicht exi­stiert in der Schweiz tat­säch­lich nicht — ganz im Gegen­satz zu gewis­sen Nach­bar­län­dern. Der Fahr­zeug­füh­rer ist hier­zu­lan­de jedoch dazu ver­pflich­tet, sein Fahr­zeug in jeder Situa­ti­on beherr­schen zu können. 

Fah­ren Sie bei­spiels­wei­se bei Win­ter­ver­hält­nis­sen mit Som­mer­rei­fen und behin­dern des­we­gen den Ver­kehr, müs­sen Sie mit einer Bus­se rech­nen. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie wegen unge­eig­ne­ter Rei­fen einen Unfall ver­ur­sa­chen. Dann haben Sie mit einem Füh­rer­aus­weis­ent­zug und Lei­stungs­kür­zun­gen der Ver­si­che­rung oder Regress­an­sprü­chen zu kämpfen.

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­pro­fil­tie­fe (für Som­mer- sowie Win­ter­rei­fen) liegt bei 1,6 mm. Diver­se Auto­mo­bil­klubs emp­feh­len aber eine Min­dest­pro­fil­tie­fe von 3 mm für Som­mer- und 4 mm für Win­ter­rei­fen. Eine unge­nü­gen­de Pro­fil­tie­fe hat eine Bus­se von 100 Fran­ken pro feh­ler­haf­tem Pneu zur Folge.

Wenn Sie mit stark abge­fah­re­nen Rei­fen unter­wegs sind und des­halb eine Gefahr für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer dar­stel­len (ins­be­son­de­re bei nas­ser Fahr­bahn), liegt eine zumin­dest mit­tel­schwe­re Wider­hand­lung vor. Die­se hat auch ohne Unfall einen Füh­rer­schein­ent­zug von min­de­stens einem Monat zur Folge. 

Da Ihnen schon seit Lan­gem bewusst war, dass Sie die Rei­fen hät­ten aus­wech­seln sol­len, kann im vor­lie­gen­den Fall auch nicht von einem leich­ten Ver­schul­den gespro­chen werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.