Frage: Ich bin dieses Jahr etwas knapp bei Kasse. Deswegen benutze ich meine Sommerreifen auch während der kalten Jahreszeit, eine gesetzliche Vorschrift für Winterreifen gibt es ja nicht. Auch den Ersatz meiner abgefahrenen Reifen schiebe ich gerne ein wenig hinaus. Nun wurde ich von der Polizei erwischt und soll deswegen direkt den Führerausweis abgeben. Das kann doch nicht sein!?
Antwort: Doch, aber eines nach dem anderen. Eine explizite Winterreifenpflicht existiert in der Schweiz tatsächlich nicht — ganz im Gegensatz zu gewissen Nachbarländern. Der Fahrzeugführer ist hierzulande jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können.
Fahren Sie beispielsweise bei Winterverhältnissen mit Sommerreifen und behindern deswegen den Verkehr, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Noch schlimmer wird es, wenn Sie wegen ungeeigneter Reifen einen Unfall verursachen. Dann haben Sie mit einem Führerausweisentzug und Leistungskürzungen der Versicherung oder Regressansprüchen zu kämpfen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe (für Sommer- sowie Winterreifen) liegt bei 1,6 mm. Diverse Automobilklubs empfehlen aber eine Mindestprofiltiefe von 3 mm für Sommer- und 4 mm für Winterreifen. Eine ungenügende Profiltiefe hat eine Busse von 100 Franken pro fehlerhaftem Pneu zur Folge.
Wenn Sie mit stark abgefahrenen Reifen unterwegs sind und deshalb eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen (insbesondere bei nasser Fahrbahn), liegt eine zumindest mittelschwere Widerhandlung vor. Diese hat auch ohne Unfall einen Führerscheinentzug von mindestens einem Monat zur Folge.
Da Ihnen schon seit Langem bewusst war, dass Sie die Reifen hätten auswechseln sollen, kann im vorliegenden Fall auch nicht von einem leichten Verschulden gesprochen werden.