Frage der Woche

Aus der Ferientraum-Falle

Fra­ge: Wegen einer Ehe­kri­se möch­te ich das für die Herbst­fe­ri­en gebuch­te Feri­en­häus­chen in Aro­sa nicht mehr nut­zen. Die ver­trag­li­che Rück­tritts­frist von 60 Tagen ist lei­der abge­lau­fen. Kom­me ich trotz­dem aus dem Miet­ver­trag her­aus, die Ehe­kri­se ist doch ein gewich­ti­ger Grund?

Ant­wort: Kurz gesagt: Sie sit­zen in der Klem­me – aber es gibt einen Aus­weg. Ein befri­ste­ter Miet­ver­trag endet auto­ma­tisch mit Ablauf der ver­ein­bar­ten Dau­er und ver­pflich­tet bei­de Sei­ten für die gesam­te Miet­dau­er. Ein vor­zei­ti­ger Aus­stieg ist grund­sätz­lich nicht mög­lich. Das Gesetz kennt zwar eine Kün­di­gung aus «wich­ti­gen Grün­den», wenn die Ver­trags­er­fül­lung unzu­mut­bar wird – doch die Hür­de ist hoch. Eine Ehe­kri­se reicht in der Regel nicht aus; aner­kannt wer­den etwa schwe­re Krank­heit oder unvor­her­ge­se­he­ne exi­sten­zi­el­le Not­la­gen. Hin­zu kommt: Die­se Kün­di­gung müss­te mit einer Frist von drei Mona­ten erfol­gen – bei einer Herbst­fe­ri­en­bu­chung kaum ein­zu­hal­ten. Die ver­trag­li­che 60-Tage-Rück­tritts­frist wäre Ihr ein­fach­ster Aus­stieg gewe­sen, ist aber eben­falls abge­lau­fen. Ihr rea­li­sti­scher Aus­weg ist jetzt die Ersatz­mie­ter-Lösung: Fin­den Sie jeman­den, der zah­lungs­fä­hig ist und den Ver­trag zu den­sel­ben Bedin­gun­gen über­nimmt, sind Sie von Ihren Pflich­ten befreit. Ein Feri­en­häus­chen in Aro­sa in den Herbst­fe­ri­en lässt sich oft gut wei­ter­ver­mie­ten – nut­zen Sie Feri­en­platt­for­men oder sozia­le Medi­en. Den­ken Sie auch an eine all­fäl­li­ge Rei­se­ver­si­che­rung: Man­che Poli­cen decken Stor­no­ko­sten bei fami­liä­ren Not­la­gen – prü­fen Sie Ihre Ver­trags­be­din­gun­gen. Gleich­zei­tig lohnt ein offe­nes Gespräch mit dem Ver­mie­ter: Vie­le zei­gen Kulanz, wenn man kon­struk­tiv auf sie zugeht, und suchen lie­ber gemein­sam eine Lösung, als auf ihrem Recht zu behar­ren. War­ten Sie aber nicht zu lan­ge – je näher der Ter­min rückt, desto schwie­ri­ger wird eine Lösung.

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Hätten Sie es gewusst?

Schlechtes Zeugnis – was steht mir zu?

Fra­ge: Im August bat ich mei­nen ehe­ma­li­gen Chef um ein Arbeits­zeug­nis – es spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei mei­ner Stel­len­su­che. Was ich erhielt, war eine blos­se Auf­li­stung mei­ner Stel­le und Anstel­lungs­dau­er, kein Wort über mei­ne Lei­stun­gen. Auf wei­te­re Bit­ten reagiert er nicht. Muss ich die­se «Auf­stel­lung» akzeptieren?

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Doppelter Lohn – doppeltes Glück?

Fra­ge: Mein Chef hat mir letz­ten Monat den Lohn gleich zwei­mal über­wie­sen. In der Freu­de dar­über habe ich mei­nem besten Freund ein neu­es Han­dy geschenkt, wel­ches er sich schon lan­ge gewünscht hat. Wenig spä­ter teil­te mir mein Chef schrift­lich mit, ihm sei ein Feh­ler unter­lau­fen, und er for­dert das Geld zurück. Ich habe es aber längst aus­ge­ge­ben – muss ich trotz­dem zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.