Leserfragen

Auf Schaden sitzen geblieben?

Fra­ge: Ich war bei einer Freun­din zum gemein­sa­men Abend­essen ein­ge­la­den. Wäh­rend des Essens setz­te ich mei­ne Bril­le kurz ab. Mei­ne Freun­din bemerk­te die Bril­le nicht und stell­te die Sup­pen­schüs­sel dar­auf ab. Die Bril­le hielt dem Gewicht nicht stand und ging zu Bruch. Mei­ne Freun­din war der Mei­nung, das sei kein Pro­blem, ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wer­de den Scha­den über­neh­men und mei­ne neue Bril­le bezah­len. Die Ver­si­che­rung bezahl­te jedoch bloss einen Teil der Kosten der neu­en Bril­le. Mei­ne Freun­din will mir nun den Rest nicht bezah­len. Gemäss Aus­kunft der Ver­si­che­rung sei dies mei­ne Sache. Stimmt das?

Ant­wort: Ja. Nach Gesetz ist der­je­ni­ge scha­den­er­satz­pflich­tig, wel­cher einem ande­ren wider­recht­lich Scha­den zufügt. Sie kön­nen zwar von Ihrer Freun­din Scha­den­er­satz für die zer­bro­che­ne Bril­le ver­lan­gen, jedoch muss sie Ihnen bloss den soge­nann­ten Zeit­wert erset­zen. Grund dafür ist, dass Ihre Freun­din nur für den tat­säch­li­chen Scha­den haft­bar ist, den sie ver­ur­sacht hat. Bei rei­nen Sach­schä­den bemisst sich die­ser nach dem aktu­el­len Wert der Sache im Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts. Gemeint ist damit der Wert, den die Sache unter Berück­sich­ti­gung ihres Alters, ihres Gebrauchs und der Abnut­zung zum Zeit­punkt des Scha­dens hat. Da es sich bei Ihrer Bril­le um ein älte­res Model han­delt, reicht der aus­be­zahl­te Scha­den­er­satz zwar nicht, um die neue Bril­le voll­stän­dig zu bezah­len. Wäre Ihre Freun­din jedoch ver­pflich­tet, Ihnen eine neue Bril­le zu bezah­len, wären Sie dadurch berei­chert. Die neue Bril­le wäre mehr wert als der Scha­den, der Ihnen ent­stan­den ist. Da Ihnen die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Zeit­wert der Bril­le ersetzt hat, ist die Ange­le­gen­heit für Ihre Freun­din erle­digt. Sofern sie nicht — viel­leicht anstands­hal­ber — die Dif­fe­renz zu Ihrer neu­en Bril­le bezahlt, müs­sen Sie die Kosten sel­ber tragen.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.