Frage der Woche

Auf Schaden sitzen geblieben?

Fra­ge: Ich war bei einer Freun­din zum gemein­sa­men Abend­essen ein­ge­la­den. Wäh­rend des Essens setz­te ich mei­ne Bril­le kurz ab. Mei­ne Freun­din bemerk­te die Bril­le nicht und stell­te die Sup­pen­schüs­sel dar­auf ab. Die Bril­le hielt dem Gewicht nicht stand und ging zu Bruch. Mei­ne Freun­din war der Mei­nung, das sei kein Pro­blem, ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wer­de den Scha­den über­neh­men und mei­ne neue Bril­le bezah­len. Die Ver­si­che­rung bezahl­te jedoch bloss einen Teil der Kosten der neu­en Bril­le. Mei­ne Freun­din will mir nun den Rest nicht bezah­len. Gemäss Aus­kunft der Ver­si­che­rung sei dies mei­ne Sache. Stimmt das?

Ant­wort: Ja. Nach Gesetz ist der­je­ni­ge scha­den­er­satz­pflich­tig, wel­cher einem ande­ren wider­recht­lich Scha­den zufügt. Sie kön­nen zwar von Ihrer Freun­din Scha­den­er­satz für die zer­bro­che­ne Bril­le ver­lan­gen, jedoch muss sie Ihnen bloss den soge­nann­ten Zeit­wert erset­zen. Grund dafür ist, dass Ihre Freun­din nur für den tat­säch­li­chen Scha­den haft­bar ist, den sie ver­ur­sacht hat. Bei rei­nen Sach­schä­den bemisst sich die­ser nach dem aktu­el­len Wert der Sache im Zeit­punkt des Scha­den­ein­tritts. Gemeint ist damit der Wert, den die Sache unter Berück­sich­ti­gung ihres Alters, ihres Gebrauchs und der Abnut­zung zum Zeit­punkt des Scha­dens hat. Da es sich bei Ihrer Bril­le um ein älte­res Model han­delt, reicht der aus­be­zahl­te Scha­den­er­satz zwar nicht, um die neue Bril­le voll­stän­dig zu bezah­len. Wäre Ihre Freun­din jedoch ver­pflich­tet, Ihnen eine neue Bril­le zu bezah­len, wären Sie dadurch berei­chert. Die neue Bril­le wäre mehr wert als der Scha­den, der Ihnen ent­stan­den ist. Da Ihnen die Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Zeit­wert der Bril­le ersetzt hat, ist die Ange­le­gen­heit für Ihre Freun­din erle­digt. Sofern sie nicht — viel­leicht anstands­hal­ber — die Dif­fe­renz zu Ihrer neu­en Bril­le bezahlt, müs­sen Sie die Kosten sel­ber tragen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

Weiterlesen »

Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.