Frage der Woche

Bestrafung aus heiterem Himmel

Fra­ge: Gemäss einem Straf­be­fehl der Staats­an­walt­schaft soll ich eine Geld­stra­fe bezah­len, weil ich angeb­lich einen Velo­fah­rer abge­drängt und dadurch einen Unfall ver­ur­sacht habe. Dabei stimmt die Geschich­te so über­haupt nicht! Kann ich tat­säch­lich ohne Anhö­rung oder der­glei­chen bestraft werden?

Ant­wort: Nein. Der Straf­be­fehl ist näm­lich kein Urteil, son­dern ledig­lich ein Urteils­vor­schlag der Staats­an­walt­schaft. Eine Anhö­rung ist dafür nicht nötig. Auch eine Begrün­dungs­pflicht sieht das Gesetz im Nor­mal­fall nicht vor. Des­we­gen füh­len sich Betrof­fe­ne oft über­gan­gen. Nicht zuletzt wird die­ser «kur­ze Pro­zess» als unfair emp­fun­den, weil die Betrof­fe­nen den Ablauf nicht ken­nen und das oft­mals kom­pli­zier­te Juri­sten­deutsch sowie die Kon­se­quen­zen des Straf­be­fehls nicht ver­ste­hen. Ist man mit dem Straf­be­fehl nicht ein­ver­stan­den, muss man zwin­gend inner­halb von zehn Tagen Ein­spra­che erhe­ben. Eine Begrün­dung ist dafür nicht erfor­der­lich. Andern­falls wird der Straf­be­fehl zu einem voll­streck­ba­ren Urteil. Gegen die­ses kann man sich dann nur noch weh­ren, wenn man glaub­haft machen kann, dass die Ein­spra­che­frist aus einem nicht selbst ver­schul­de­ten Grund ver­passt wur­de. Nach einer Ein­spra­che kommt es zu wei­te­ren Unter­su­chun­gen – ins­be­son­de­re auch zur Anhö­rung der beschul­dig­ten Per­son. Je nach Beweis­la­ge wird das Ver­fah­ren dann ein­ge­stellt oder es kommt zur Ankla­ge. Hält das Gericht im Fal­le einer Ankla­ge an der Ver­ur­tei­lung fest, muss man mit Ver­fah­rens­ko­sten von 1000 Fran­ken und mehr rech­nen. Eine Ein­spra­che ist also nur sinn­voll, wenn Sie Bewei­se haben, die Sie von den Vor­wür­fen befrei­en. Das ist in Ihrem Fall der Fall. Glück­li­cher­wei­se sass Ihre Frau auf dem Bei­fah­rer­sitz und kann bezeu­gen, dass sich der Vor­fall anders abge­spielt hat und Sie am Unfall kei­ne Schuld trifft.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum Straf­be­fehl fin­den Sie hier.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.