Das kleine Anwalts-FAQ

Ein Straf­be­fehl im Brief­ka­sten, Streit mit dem Arbeit­ge­ber oder ein Unfall­scha­den, für den die Ver­si­che­rung nicht auf­kom­men will. Rasch steht man vor der Fra­ge, ob man einen Anwalt braucht, was die­ser kostet und wie sich das wei­te­re Vor­ge­hen gestal­tet. Wir klä­ren auf:

Brauche ich einen Anwalt?

In der Schweiz besteht grund­sätz­lich kei­ne Anwalts­pflicht. Vie­le Unei­nig­kei­ten im All­tag kön­nen daher unter den Betrof­fe­nen sel­ber aus­ge­tra­gen wer­den. In aller Regel darf man sei­ne Sache selbst vor Gericht ver­tre­ten und eige­ne Ein­ga­ben machen. Aus­nah­men bestehen ins­be­son­de­re im Straf­ver­fah­ren (bspw. bei frei­heits­ent­zie­hen­den Mass­nah­men oder Frei­heits­stra­fen von mehr als einem Jahr).

Der frei­wil­li­ge Bei­zug eines Anwalts lohnt sich ins­be­son­de­re bei:

  • kom­ple­xen Sachverhalten
  • gros­sen Streitwerten
  • wenn die Gegen­sei­te bereits einen Anwalts zuge­zo­gen hat (Waf­fen­gleich­heit)
  • wenn ein Gang vor ein Gericht bevorsteht

Tren­nung & Schei­dung: Eine ein­ver­nehm­li­che Tren­nung oder Schei­dung kann ohne einen Anwalt abge­wickelt wer­den. Der Bei­zug einer Fach­per­son lohnt sich bei Strei­tig­kei­ten rund um gros­ses Ver­mö­gen, das Sor­ge­recht der Kin­der oder Unterhaltsbeiträge.

Erbrecht: Sind alle Betei­li­gen mit der Auf­tei­lung der Erb­schaft ein­ver­stan­den, braucht es kei­ne Fach­per­son. Rat­sam ist der Bei­zug eines Anwalts, wenn grös­se­re Unei­nig­kei­ten oder Strei­tig­kei­ten auftauchen.

Arbeits­recht: Bei ein­fa­che­ren For­de­run­gen im Zusam­men­hang mit Lohn­zah­lun­gen, Über­stun­den oder Feri­en braucht es in der Regel kei­nen Anwalt. Bei grös­se­ren Kon­flik­ten wie bspw. miss­bräuch­li­chen Kün­di­gun­gen emp­fiehlt sich jedoch der Bei­zug einer Fachperson.

Miet­recht: Miet­rech­li­che Strei­tig­kei­ten las­sen sich oft­mals ein­ver­nehm­lich erle­di­gen. Auch ein Gang vor die Schlich­tungs­be­hör­de kann in ein­fa­chen Fäl­len ohne pro­fes­sio­nel­le Ver­tre­tung erfolgen.

Kauf­recht: Das Auf­su­chen eines Anwalts emp­fiehlt sich in der Regel erst bei grös­se­ren Kaufsummen.

Straf­recht: In der Regel soll­te noch vor der ersten Ein­ver­nah­me ein Anwalt bei­gezo­gen wer­den. Zu Beginn des Ver­fah­rens wer­den häu­fig die gröss­ten Feh­ler began­gen, wel­che sich spä­ter nur sehr schwer kor­ri­gie­ren lassen.

Tipp: Oft kann ein Anwalt auch bei «klei­ne­ren» Strei­tig­kei­ten für Klar­heit sor­gen und damit häu­fig nicht nur Zeit, son­dern auch Ner­ven sparen.

Wann sollte ich einen Anwalt beiziehen?

Eine früh­zei­ti­ge Bera­tung ist in der Regel gut inve­stier­tes Geld. Sie ver­mei­den damit unnö­ti­ge oder unnö­tig lan­ge Pro­zes­se und erhö­hen die Gewinn­chan­ce von unver­meid­li­chen Pro­zes­sen. Nicht sel­ten erle­di­gen sich Auf­trä­ge auch bereits in einem ersten Beratungsgespräch.

Wie hilft mir ein Anwalt?

Durch die Kon­sul­ta­ti­on eines Anwalts erhal­ten Sie einen kla­ren Über­blick über Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on in ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Wor­ten. Sie wer­den über Ihre Ansprü­che auf­ge­klärt und erfah­ren, auf wel­che Wei­se Sie die­se am besten durch­set­zen. Die­se Infor­ma­tio­nen min­dern Unsi­cher­hei­ten und füh­ren dadurch oft­mals zu gros­ser Erleichterung.

Ein Anwalt kann auch als unpar­tei­li­cher Ver­mitt­ler zwi­schen Par­tei­en fun­gie­ren, bei der For­mu­lie­rung, dem Abschluss und der Abwick­lung von Ver­trä­gen unter­stüt­zen oder Sie gegen­über Drit­ten oder vor Gericht ver­tre­ten.

Wie läuft der erste Kontakt zum Anwalt?

Ein Tele­fon­an­ruf oder eine E‑Mail genügt, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

In der ersten Bespre­chung infor­mie­ren Sie Ihren Anwalt über den vor­ge­fal­le­nen Sach­ver­halt. Im Gegen­zug klärt die­ser Sie dar­über auf, ob eine Rechts­ver­tre­tung in Ihrem Fall über­haupt sinn­voll ist, was die zu erwar­ten­den Kosten sind und wie sich das wei­te­re Vor­ge­hen gestaltet.

Wie soll ich mich auf das Erstgespräch vorbereiten?

Nach­ste­hen­de Vor­be­rei­tungs­tipps tra­gen zu einem effi­zi­en­ten Ablauf des ersten Bera­tungs­ge­sprächs bei:

  • Ziel über­le­gen: Was möch­ten Sie errei­chen? Wel­che Fra­gen möch­ten Sie von Ihrem Anwalt beant­wor­tet haben?
  • Unter­la­gen mit­neh­men: Brin­gen Sie rele­van­te Doku­men­te wie Ver­trä­ge und Brie­fe mit. Erstel­len Sie bei kom­pli­zier­ten Sach­ver­hal­ten eine chro­no­lo­gi­sche Über­sicht und notie­ren Sie Namen und Adres­sen von wich­ti­gen Per­so­nen (Betei­lig­te, Zeu­gen, Gegenseite).
  • Fri­sten: Sind Ihnen Fri­sten bekannt, tei­len Sie die­se bereits bei der Ter­min­ver­ein­ba­rung dem Sekre­ta­ri­at mit.
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Den­ken Sie ans Mit­brin­gen der ent­spre­chen­den Police.

Tipp: Ver­schwei­gen Sie kei­ne wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen, auch wenn die­se unan­ge­nehm erschei­nen. Für eine erfolg­rei­che Man­dats­füh­rung ist ein gegen­sei­ti­ges Ver­trau­ens­ver­hält­nis unabdinglich.

Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Die mei­sten Rechts­su­chen­den kon­sul­tie­ren das Inter­net oder ver­las­sen sich auf Emp­feh­lun­gen von Freun­den und Bekann­ten. Wich­ti­ge Aus­wahl­kri­te­ri­en sind:

  • Fach­kennt­nis des Anwalts im betrof­fe­nen Gebiet
  • Stand­ort des Anwalt: Ein Anwalt in der Nähe ist vor­teil­haft wegen der tie­fen Rei­se­spe­sen und der Kennt­nis der ört­li­chen Eigen­hei­ten der Gerich­te und Richter
  • Ihr Bauch­ge­fühl in der Erst­be­spre­chung: Ist Ihnen der Anwalt sym­pa­thisch? Füh­len Sie sich ernst­ge­nom­men? Kön­nen Sie sich vor­stel­len, ver­trau­ens­voll und effek­tiv mit dem Anwalt zusammenzuarbeiten?
  • Kosten: sie­he sogleich näch­ste Frage

Tipp: Sind Sie mit Ihrem Anwalt über­haupt nicht zufrie­den, steht Ihnen jeder­zeit ein Anwalts­wech­sel offen.

Was kostet ein Anwalt?

Das gros­se Mit­tel­feld der Anwäl­te in der Schweiz bewegt sich zwi­schen einem Stun­den­an­satz von 250 bis 350 Fran­ken. Höhe­re Ansät­ze fin­den sich ins­be­son­de­re bei gros­sen städ­ti­schen Kanz­lei­en. Auf dem Land bie­ten eini­ge Anwäl­te Ihre Dien­ste zuwei­len auch gün­sti­ger an. Wir ver­rech­nen bei durch­schnitt­li­chen Fäl­len einen Stun­den­an­satz von CHF 280.00 (zuzüg­lich MWST und Auslagen).

Tipp: Der ver­ein­bar­te Stun­den­an­satz sagt nichts über die Effi­zi­enz des Anwalts aus. Viel wich­ti­ger ist die Anzahl der ver­rech­ne­ten Stunden.

Wenn Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­fü­gen, kommt die­se in der Regel für die Anwalts­ko­sten auf. Infor­mie­ren Sie Ihren Anwalt, damit die­ser den Ver­si­che­rungs­schutz prü­fen kann.

Besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz und soll­ten Sie die anfal­len­den Kosten nicht sel­ber tra­gen kön­nen, besteht in gewis­sen Fäl­len die Mög­lich­keit der Kosten­über­nah­me durch den Staat (unent­gelt­li­che Rechts­pfle­ge).

Inhaltsverzeichnis:
Über den Autor

Über den Autor

Cornel Wehrli ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung. Er ist Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband sowie Inhaber von Wehrli Partner Rechtsanwälte. Er publiziert wöchentlich in der Neuen Fricktaler Zeitung.

Über den Autor

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Cornel Wehrli ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung. Er ist Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband sowie Inhaber von Wehrli Partner Rechtsanwälte. Er publiziert wöchentlich in der Neuen Fricktaler Zeitung.

Ein erster Kontakt kann Wunder wirken

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Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus. 

Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E-Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.