Ihr Anwalt für Mietrecht
im Aargau
Mietrechtliche Streitigkeiten sind nervenaufreibend
Für mietrechtliche Streitigkeiten gibt es unzählige Gründe. Seien es Mängel an der Wohnung, die Lärmemissionen des Nachbarn oder Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung oder der Wohnungsabnahme.
Sämtliche Umstände gehen für die Betroffenen mit einer entsprechenden Belastung einher. Der Streit mit der damit zusammenhängenden Unsicherheit, dem Frust und dem Ärger sind oft beschwerlich und nicht selten leidet die Lebensqulität. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Tragen Sie diese Last nicht alleine
Wenn Mieter oder Vermieter Grenzen überschreiten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Wir bieten Ihnen die dazu notwendige rechtliche Unterstützung.
In einem persönlichen Erstgespräch und geschützt vom Anwaltsgeheimnis beantworten wir Ihre Fragen in einfachen und verständlichen Worten. Unsere Anwälte klären Sie über Ihre Ansprüche auf und helfen Ihnen, diese durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der mietrechtlichen Streitigkeit. Während wir für Sie Klarheit schaffen und alles Rechtliche in die Wege leiten, können Sie sich wieder Ihrem gewohnten Leben zuwenden.
Wir beantworten Ihre Fragen
Nein. Sofern der Mietvertrag keine entsprechenden Bestimmungen enthält, ist die Haustierhaltung grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien oder Giftschlangen.
In den meisten Mietverträgen ist das Halten von Haustieren jedoch nur mit Einwilligung des Vermieters vorgesehen. Trotz Verbot im Mietvertrag erlaubt sind in jedem Fall unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zierfische. Dies jedoch nur so lange, als dass die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und nicht zu Klagen Anlass geben.
Wer sich nicht an ein Tierhaltungsverbot hält, riskiert die Kündigung durch den Vermieter.
Ja. Wer vor dem vertraglichen Kündigungstermin ausziehen möchte, kann dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen und wird dadurch von seinen Pflichten (insb. Mietzinszahlung) entbunden.
Der Nachmieter muss zahlungsfähig und zumutbar sein – und den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen übernehmen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit.
In einfacheren Fällen ist der Beizug eines Anwalts nicht zwingend erforderlich. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde kann auch ohne anwaltliche Vertretung erfolgreich bestritten werden. Handelt es sich hingegen um einen komplizierten Fall oder geht die Sache weiter vor ein Mietgericht, drängt sich in aller Regel eine fachkundige Vertretung auf.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich die Frage nach einer Vertretung frühzeitig zu stellen. Wird der Anwalt zu spät beigezogen, vergrössert sich dessen Aufwand. Eine rechtzeitig hinzugezogene Fachperson kommt im Regelfall billiger zum Ziel.
Empfehlenswert ist der Beizug eines Anwalt zudem immer dann, wenn die Gegenpartei bereits anwaltlich vertreten ist. Schliesslich sollen beide Seiten mit gleichen Waffen kämpfen.
Bei Unsicherheiten klären unsere Anwälte Sie gerne über die Erforderlichkeit einer Vertretung auf.
Bei Beratungen im Mietrecht beträgt der Stundenansatz 280 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Zu Beginn des Mandats werden wir Sie über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informieren.
Die wichtigsten Infos rund um den Mietzins, Nachbarschaftsprobleme, Mängel in der Wohnung, Kündigung und weitere Themen haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei mietrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.