Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
im Aargau
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind nervenaufreibend
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gibt es unzählige Gründe. Sei es eine Meinungsverschiedenheit betreffend der Vergütung, eine allenfalls ungerechtfertigt erfolgte Kündigung oder andauernde Probleme am Arbeitsplatz.
Sämtliche Umstände gehen für die Betroffenen mit einer entsprechenden Belastung einher. Der kräfteraubende Konflikt mit der damit zusammenhängenden Unsicherheit, dem Frust und dem Ärger sind oft beschwerlich und nicht selten leidet die Lebensqulität. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Tragen Sie diese Last nicht alleine
Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Grenzen überschreiten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Wir bieten Ihnen die dazu notwendige rechtliche Unterstützung.
In einem persönlichen Erstgespräch und geschützt vom Anwaltsgeheimnis beantworten wir Ihre Fragen in einfachen und verständlichen Worten. Unsere Anwälte klären Sie über Ihre Ansprüche auf und helfen Ihnen, diese durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Wir kümmern uns vollumfänglich um all Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Während wir für Sie Klarheit schaffen und alles Rechtliche in die Wege leiten, können Sie sich wieder Ihrem gewohnten Leben zuwenden.
Wir beantworten Ihre Fragen
Ja. Gemäss Gesetz bedarf die Kündigung keiner besonderen Form und kann auch mündlich oder per E‑Mail erfolgen. Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag über die Form der Kündigung nichts vereinbart wurde, ist eine Kündigung per E‑Mail erlaubt. Hiervon ist aus Beweisgründen jedoch dringend abzuraten!
Ist in einem Arbeitsvertrag demgegenüber für eine Kündigung die Schriftform vereinbart worden, genügt eine Kündigung per normaler E‑Mail nicht mehr. Schriftlichkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn die Urkunde durch den Verfasser eigenhändig unterschrieben wurde.
Wenden Sie sich an Ihren Chef. Diese ist gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Seine Möglichkeiten reichen von einer Verwarnung bis zu einer fristlosen Kündigung des belästigenden Mitarbeiters. Weigert sich Ihr Chef seiner Pflicht nachzukommen und einzugreifen, können Sie ihn deswegen verklagen. Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von den konkreten Umständen ab, ist aber auf maximal sechs Durchschnittsmonatslöhne begrenzt.
In einfacheren Fällen ist der Beizug eines Anwalts nicht zwingend erforderlich. Handelt es sich hingegen um einen komplizierten Fall oder geht die Sache weiter vor ein Arbeitsgericht, drängt sich in aller Regel eine fachkundige Vertretung auf.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich die Frage nach einer Vertretung frühzeitig zu stellen. Wird der Anwalt zu spät beigezogen, vergrössert sich dessen Aufwand. Eine rechtzeitig hinzugezogene Fachperson kommt im Regelfall billiger zum Ziel.
Empfehlenswert ist der Beizug eines Anwalt zudem immer dann, wenn die Gegenpartei bereits anwaltlich vertreten ist. Schliesslich sollen beide Seiten mit gleichen Waffen kämpfen.
Bei Unsicherheiten klären unsere Anwälte Sie gerne über die Erforderlichkeit einer Vertretung auf.
Bei Beratungen im Arbeitsrecht beträgt der Stundenansatz 280 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Zu Beginn des Mandats werden wir Sie über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informieren.
Die wichtigsten Infos rund um die Kündigung, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Überstunden, Ferien und weitere Themen haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Darum sind Sie bei uns richtig
Unsere Stärke ist es, Ihnen die juristische Sachlage Ihres Falles so einfach und verständlich wie möglich zu erklären. Dazu nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und hören Ihnen zu.
Unsere Kanzlei leistet seit über 30 Jahren professionelle rechtliche Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Der Einsatz modernster Technologien ermöglicht uns eine sehr effiziente Arbeitsweise.
Fundierte Kenntnisse der neusten Gesetze sowie Gerichtsurteile bilden die Basis unserer Tätigkeit.
Unsere Mandanten sind zufrieden
Wo können wir uns weiter verbessern und unsere Kunden noch zufriedener stellen? Das fragen wir uns jedes Jahr. Antworten darauf geben uns die Befragungen, welche wir jeweils am Ende des Mandats durchführen. Die Auswertung für das Jahr 2023 ergab folgendes Resultat:
Dieses Ergebnis motiviert uns, weiterhin mit vollem Einsatz die Zufriedenheit unserer Mandanten zu sichern und auszubauen.
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Ein erster Kontakt kann Wunder wirken
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.
Lernen Sie uns kennen, denn die Wahl eines Anwalts ist Vertrauenssache. Gerne machen wir auch kurzfristig einen Termin mit Ihnen in unserer Kanzlei aus.
Unsere Kanzlei bleibt über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
Wir sind von Montag bis Freitag von 8–12 Uhr und 13–17 Uhr für Sie da. Auf E‑Mail und Kontaktformulare antworten wir in der Regel innert eines Arbeitstags.